AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen auf www.unkuri-shop.de der Fa. Unkuri Großhandel, Inhaber Vladimir Unkuri, Duisburger Str. 44, 90451 Nürnberg Tel: 0911 - 322 4880 Fax: 0911 - 322 444 41 Email: info@unkuri.de Umsatzsteuer-ID: DE316025560.
1.1 Das Warenangebot in unserem Online-Shop sowie unsere allgemeine Geschäfts-bedingungen richten sich ausschließlich an gewerbliche Käufer: Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB.
1.2 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird bereits jetzt widersprochen.
1.3 Vertragssprachen sind Deutsch und Russisch.
1.4 Die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website abrufbar.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Die Warendarstellung im Online-Shop stellt kein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Kaufvertrages, sondern ein unverbindlicher Warenkatalog dar. Unsere Angebote und Kostenanschläge sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst durch Auslieferung der Ware zustande.
§ 3 Zahlungsbedingungen. Verzug
3.1 Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Versandkosten. Die Umsatzsteuer wird in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.2 Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen sind Kaufpreiszahlungen sofort und ohne Abzug fällig. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Der Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärungen unsererseits zehn Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht gezahlt hat. Im Falle des Verzugs sind die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
3.3 Vertragspartner darf nur mit einer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.
3.4 Ein Zurückbehaltungsrecht darf von dem Vertragspartner nur ausgeübt werden, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferung
4.1 Die Lieferung der Ware erfolgt von unserem Lager an die vom Vertragspartner angegebene Adresse.
4.2 Wir sind zu angemessenen Teillieferungen berechtigt.
4.3 Die Angabe von Lieferzeiten ist unverbindlich, soweit verbindliche Liefertermine nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Liefertermine verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Vertragspartner ihm obliegende Leistungs- und Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig vornimmt.
4.4 Bestellungen verpflichten den Vertragspartner zur Abnahme und Bezahlung der Ware. Verweigert der Vertragspartner zu Unrecht die Abnahme und Bezahlung der Ware, so hat er den dadurch entstehenden Schaden pauschal mit 50 % des vereinbarten Nettopreises der betroffenen Waren zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Käufer nachweist, dass er die Nichtabnahme nicht zu vertreten hat. Der Vertragspartner kann nachzuweisen, dass es kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten.
4.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Käufer über.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
5.2 Der Vertragspartner darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall werden bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die dem Vertragspartner aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Der Vertragspartner bleibt zur Einziehung der Forderung selbst berechtigt. Soweit der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.
5.3 Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
5.4 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 6 Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
6.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualität und Mengenabweichungen zu untersuchen. Erkennbare Mängel, die im Rahmen einer im ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlichen Untersuchung entdeckt werden können, hat der Vertragspartner innerhalb von 24 Stunden nach Ablieferung i.S.d. § 377 HGB zu rügen. Im ordentlichen Geschäftsgang tunlich ist hierbei insbesondere die Erstreckung der Untersuchung auf Warenidentität, Stückzahl, Gewichte und Verpackung, sowie eine stichprobenweise (in repräsentativen, sinnvoll auf die Gesamtmenge verteilten Stichproben) Qualitätskontrolle, für die in angemessenem Umfang die Verpackung zu öffnen und die Ware zu prüfen ist.
6.2 Verdeckte Mängel, also solche Mängel, die bei einer im ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlichen Untersuchung nicht in Erscheinung treten, sind spätestens bis zum Ablauf des auf die Entdeckung folgenden Tages zu rügen, längstens aber bis zum Ablauf eines etwaigen Mindesthaltbarkeitsdatums bzw. der Gewährleistungsfrist, wobei der frühere Termin entscheidend ist.
6.3 Die Rüge muss dem Lieferanten jeweils schriftlich oder fernschriftlich innerhalb der jeweiligen Frist zugehen. Eine telefonische Mängelrüge reicht nicht aus. Aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig erkennbar sein. Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Ware zur Besichtigung ordnungsgemäß nach den jeweils anwendbaren Aufbewahrungsvorschriften bereit zu halten.
6.4 Nicht form- oder fristgerecht gerügte Ware gilt als genehmigt.
§ 7 Gewährleistung
7.1 Die gesetzlichen Sondervorschriften zum Lieferantenregress nach §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB).
7.2 Mängelansprüche des Vertragspartners, setzen voraus, dass er seine Rügeobliegenheit nach § 6 erfüllt hat.
7.3 Wir übernehmen keine Haftung für die öffentlichen Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter in Bezug auf die Beschaffenheit der Ware.
7.4 Die Gewährleistungsrechte verjähren in einem Jahr nach Ablieferung. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Vertragspartner die für den Kaufgegenstand zu beachtenden Aufbewahrungsbedingungen nicht einhält.
7.5 Ist die mangelhafte Ware hiernach (z.B. wegen zugesagter Nachlieferung oder berechtigtem Rücktritt) an uns zurückzugeben, so muss die Ware in der ungeöffneten Originalverpackung innerhalb von 7 Tagen zurückgegeben werden (Ausnahme: Stichproben und von Kunden reklamierte Ware).
§ 8 Haftung
8.1 Wir haften bei Vorsatz, auch unserer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
8.2 Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und für unsere Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Vertragspartner vertrauen darf.
8.3 Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze 8.1 und 8.2 gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verhalten sowie bei der Übernahme einer Garantie sowie bei der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Nürnberg, Deutschland.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN- Kaufrecht ist ausgeschlossen.
9.3 Sollte eine Klausel dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Stand: 01.01.2017